Familienrecht

Im Familienrecht stehen häufig die emotionalen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung im Mittelpunkt. Diese sind weitreichend und für den Mandanten oft  belastend und schwierig zu überblicken. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen, die eine Trennung mit sich bringt.

Unser Ziel ist es, für Sie zufriedenstellende Lösungen zu finden. Was hier passiert, muss für Sie verständlich sein.

Frau Rechtsanwältin Daniela Kuhnt verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht und ist seit über 10 Jahren Fachanwältin. Neben juristischer Fachkenntnis ist gerade im Familienrecht die persönliche Komponente wesentlich für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wir stehen Ihnen gerne in allen Bereichen des Familienrechts hilfreich zur Seite:

- Ehe- und Scheidungsrecht
- Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen
- Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Unterhaltsrecht
- Sorge- und Umgangsrecht
- Wohnungszuweisung, Gewaltschutz
- Vaterschaftsanfechtung, Abstammung, Adoption

Ehegattenunterhalt

Mit der Trennung ist die finanzielle Situation neu zu regeln. Ob als Berechtigter oder Pflichtiger
müssen Sie wissen, wie viel Unterhalt für welchen Zeitraum zu zahlen ist.

Unterhaltsberechnungen können mitunter sehr komplex und schwierig sein. Viele Faktoren sind
zu bedenken. Nicht nur die wirtschaftliche Lage der Beteiligten ist genau zu klären ist, sondern
auch die sich ständig wandelnde Rechtsprechung ist zu berücksichtigen.

Unterhalt kann immer erst ab dem Zeitpunkt durchgesetzt werden, zu dem der Unterhaltspflichtige
in Verzug ist, er also entweder zur Auskunft über seine Einkünfte oder zur Zahlung

  Eherecht-und-Familienrecht

eines bestimmten Betrages aufgefordert wird. Wir helfen Ihnen, den Unterhalt titulieren zu lassen, damit im Falle der Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können, z.B. eine Gehalts- oder Kontopfändung. Unterhaltsansprüche verändern sich mit den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse gewandelt haben, müssen die Unterhaltstitel (Urteile, Beschlüsse, gerichtliche Vergleiche oder vollstreckbare Urkunden) angepasst werden. Aus Sicht des Berechtigten, um höheren Unterhalt zu erhalten; aus Sicht des Pflichtigen, um den Zahlbetrag ohne die Gefahr der Zwangsvollstreckung nach unten anzupassen.


Kindesunterhalt

Kindesunterhaltsansprüche sind vielschichtig. Nicht nur dem minderjährigen Kind ist Unterhalt zu zahlen, sondern auch dem volljährigen Kind und dem Kind, das sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.

Die Unterhaltshöhe bemisst sich nach dem Alter des Kindes und der Höhe des Einkommens. Ein bestimmter Selbstbehalt des Einkommens steht für Unterhalt nicht zur Verfügung. Das staatliche Kindergeld wird hälftig berücksichtigt.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf

  Kindesunterhalt

von Unterhaltsberechtigten. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig angepasst, so dass es aus Sicht des Berechtigten und des Verpflichteten wichtig ist, diese im Blick zu behalten und die Unterhaltshöhe von Zeit zu Zeit prüfen zu lassen.
Auch wenn der Kindesunterhalt regelmäßig und in geforderter Höhe gezahlt wird, hat das Kind einen Anspruch auf einen Titel (Urteil, Beschluss, gerichtlicher Vergleich oder vollstreckbare Urkunde).
Nur damit kann im Fall der Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung betrieben werden.


Sorge- und Umgangsrecht

Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sind für alle Beteiligten oftmals in besonderer Weise belastend. Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist es, die für das Kind günstigste Lösung zu finden und umzusetzen. Im Vordergrund steht dabei das Kindeswohl.


Der Gesetzgeber sieht das gemeinsame Sorgerecht – auch nach der Ehescheidung – als Regelfall vor. Die Eltern müssen sich weiterhin über alle Punkte verständigen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, z.B. geplante medizinische Maßnahmen, Umzug, Schulwechsel, religiöse Erziehung. Scheitert eine Einigung, ist ein Antrag bei dem zuständigen Familiengericht zu stellen, die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil zu übertragen.

  Sorgerecht und Umgangsrecht

In Fällen, in denen das Kindeswohl durch die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge beeinträchtigt wird, kann bei Gericht die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragt werden. Sorgerechtsentscheidungen sind nicht an ein Scheidungsverfahren gebunden.
Sie können jederzeit beantragt werden. Vom Sorgerecht ist das Umgangsrecht zu unterscheiden. Derjenige, in dessen Haushalt das Kind nicht lebt, hat einen Anspruch auf regelmäßigen Kontakt.

Es kann andererseits aber auch nachvollziehbare Gründe geben, das Besuchsrecht auszusetzen oder nur in Begleitung durchzuführen.

Hier gilt es die Interessenlage genau auszuloten und im Interesse des Kindes zu handeln.


Scheidung

Das Ehescheidungsverfahren kann mit wenigen Ausnahmen erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingeleitet werden. Die Ehepartner leben getrennt, sobald einer von ihnen aus der Ehewohnung auszieht oder man sich innerhalb der Wohnung getrennte Bereiche schafft („Trennung von Tisch und Bett“) und mindestens ein Ehepartner die Ehe nicht fortsetzen möchte.

Eine anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren ist zur Antragstellung unbedingt erforderlich. Beide Ehepartner müssen zum Scheidungstermin persönlich vor dem Familiengericht erscheinen und werden angehört.

Sofern Sie Frau Rechtsanwältin Daniela Kuhnt mit der Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens

  Scheidung

 beauftragen möchten, bringen Sie bitte zu der Beratung Ihre Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift mit.


Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung

Wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese endet mit rechtskräftiger Ehescheidung oder dem Vorversterben eines Ehepartners und führt zu einem Vermögensausgleich.

Die Durchführung des Zugewinnausgleichsverfahrens ist fristgebunden. Die Ansprüche können ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Ehescheidung nur 3 Jahre lang geltend gemacht werden.

Die Zugewinngemeinschaft kann durch eine Vereinbarung der Beteiligten ausgeschlossen oder modifiziert werden. Sämtliche Regelungen unterliegen der notariellen Form oder können im Scheidungsverfahren zwischen den Beteiligten geregelt werden, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind.

 

  Zugewinn Vermoegensauseinandersetzung

 


Versorgungsausgleich

Im Zuge der Ehescheidung entscheidet das Familiengericht über den Versorgungsausgleich, also die Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. Dies ist der Regelfall, wenn die Ehepartner keine anderweitige Regelung getroffen haben.

Solche individuellen Vereinbarungen sind oft sinnvoll, aber mit weitreichenden Konsequenzen für den späteren Rentenbezug verbunden. Es ist unbedingt anzuraten, diese im Gesamtzusammenhang prüfen zu lassen. Alle Regelungen zum Versorgungsausgleich unterliegen bestimmten Beschränkungen und Formvorschriften. Sie müssen in notarieller Form beurkundet werden oder können im Scheidungsverfahren zwischen den Beteiligten vereinbart werden, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind

 

 

  Versorgungsausgleich

 


Kosten

Die anwaltliche Tätigkeit kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einem zuvor vereinbarten Stundenhonorar abgerechnet werden. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese oft die Kosten der familienrechtlichen Beratung. Gerne klären wir dies für Sie.

Wenn die finanziellen Verhältnisse sehr beengt sind, besteht die Möglichkeit sich an das Amtsgericht an seinem Wohnort zu wenden und dort einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu erhalten. Der Berechtigungsschein ist zu der Erstberatung mitzubringen und deckt die Kosten der beratenden und außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts.
Der von dem Mandanten zu zahlende Eigenanteil beträgt 15,00 €.

  Kosten

Sofern ein Mandant die Kosten für ein gerichtliches Verfahren nicht aufbringen kann, können wir bei Gericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.
Uns ist es wichtig, dass die Kosten für den Mandanten transparent und kalkulierbar sind.
Gerne berät Frau Rechtsanwältin Daniela Kuhnt Sie im Vorfeld über die Kosten Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit.