Kaufrecht und Gewährleistungsrecht

Überwiegendes Tätigkeitsfeld des kaufrechtlich arbeitenden Rechtsanwalts ist die Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (Nachbesserung, Rücktritt und Schadensersatz) aus Sicht des Käufers oder Verkäufers.

Während bei Vertragsschluss noch alles problemlos, harmonisch und einfach erscheint, nehmen die einst innigen Geschäftspartner bei Auftreten von Mängeln regelmäßig völlig konträre Positionen ein und zeigen keinerlei Verständnis mehr für die Interessen ihres Gegenübers.

Durch übereilte oder aus der Not heraus motivierte Handlungen drohen dabei erhebliche Rechtsnachteile.

Die kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung sorgt in diesen Fällen nicht nur für die Kenntnis der eigenen Möglichkeiten, sondern auch für eine zügige Abwicklung und Vermeidung von Fehlern und damit unnötiger weiterer Streitigkeiten.

" Lassen Sie sich daher spätestens beim Auftreten von Mängeln anwaltlich beraten ! "

Schon beim Kauf oder Verkauf einer Sache können Nachteile für den Handelnden vermieden werden, indem auf den Vertragsinhalt und die richtigen Formulierungen geachtet wird. Lassen Sie sich daher am besten schon vor Vertragsschluss beraten !

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tobias Schäfer