Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Beschuldigte eines Strafverfahrens (oder genauso: Ordnungswidrigkeitenverfahrens) haben Rechte, die, ebenso wie gewisse Formalien, durch die Justiz zu beachten sind; unabhängig davon, ob ein Vorwurf letztlich unberechtigt oder berechtigt ist.

Auf die Wahrung der Beschuldigtenrechte und der Formalien des Strafverfahrens zu achten ist eine der Hauptaufgaben des Strafverteidigers.

Neben der Unschuldsvermutung ist das Schweigerecht eines Beschuldigten im Strafverfahren eines der bekanntesten Beschuldigtenrechte. Es dient der Wahrung des Grundsatzes, dass niemand sich selbst (oder nahe Angehörige) belasten muss.

Bereits vor der ersten Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bzw. einen Ermittlungsrichter steht dem Beschuldigten die Konsultation oder auch Beiziehung eines Rechtsanwaltes zu seiner Verteidigung zu. Beispielsweise bei dem Vorwurf besonders schwerer Delikte oder bei länger andauernder Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten ist dem Beschuldigten auch ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Die Gebühren des Pflichtverteidigers werden zunächst aus der Staatskasse bezahlt.

Herr Rechtsanwalt Tobias Schäfer verfügt über einschlägige Erfahrungen als Strafverteidiger und steht Ihnen im Falle eines Falles zur Seite.

Seit 2011 übernimmt er regelmäßig den Strafverteidigernotdienst des Anwalt- und Notarvereins Hagen.

Zögern Sie also nicht, anzurufen oder die zuständigen Ermittlungspersonen um einen Anruf zu bitten !